Der Ehrenrat
Seit Mai 2005 haben wir eine neue Vereinssatzung bei Blau-Weiß 96 Schenefeld e.V. Doch nicht erst in dieser Satzung gibt es den Paragraphen „Ehrenrat“.
Eine Aufgabe des Ehrenrats ist es, Ehrungen vorzuschlagen. Es gibt viele Gründe, Ehrungen auszusprechen. Denn in unserem Verein engagieren sich viele Menschen, oft genug seit vielen Jahren und unter Einsatz vieler Stunden Freizeit. Und es gibt viele Möglichkeiten, dieses Engagement anzuerkennen:
- Ehrengaben an SportlerInnen, die herausragende Leistungen erbracht haben,
- Verleihungen der Verdienstnadel von BW 96 für ehrenamtliche Tätigkeit,
- Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für die langjährige Tätigkeit in einem gewähltem Amt,
- Ehrungen durch die einzelnen Fachverbände.
Das können aktive SportlerInnen sein, SchiedsrichterInnen, immer einsatzbereite Eltern, AbteilungsleiterInnen, ÜbungsleiterInnen, Sponsoren …
Nur: Wir müssen davon erfahren! Oft ist jemand seit Jahren ehrenamtlich aktiv, aber weil es immer so war, wird es zur Selbstverständlichkeit. Da muss sich etwas ändern, wir müssen aufmerksamer werden. So denken wir, Euer gewählter Ehrenrat: Ingrid Rasmussen, Gerhard Manthei, Dieter Techel. Wir haben ein offenes Ohr für Eure Hinweise oder Vorschläge.
Anträge können aus den Abteilungen kommen, von jedem Vereinsmitglied. Sie müssen eine Begründung enthalten, bei der zunächst Stichworte genügen, Formulierungshilfe geben wir gern. Eine Frist von sechs Wochen vor dem Tag der Ehrung sollte eingehalten werden. Meist ist dieser Termin die nächste Delegiertenversammlung, aber auch andere Anlässe sind möglich.
Ruft uns einfach an, unsere Telefonnummern findet ihr in diesem Heft.
Der Ehrenrat ist zweitens aber auch als Schlichtungsinstanz ansprechbar. Unter Menschen soll es ja gelegentlich auch Uneinigkeiten geben. Deshalb sei hier darauf hingewiesen: Gemäß § 3 der Ehrenordnung kann der Ehrenrat bei Streitigkeiten auf Anforderung schlichtend tätig werden.
Ingrid Rasmussen – Gerhard Manthei – Dieter Techel